Brandschutzbegehung
Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen Ihrer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Die Vermeidung von Bränden, die Begrenzung der Brandausbreitung und der Erfolg von Rettungs- und Löschmaßnahmen können durch geringfügige Nachlässigkeiten im vorbeugenden Brandschutz schnell untergraben werden. Das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen solcher Schwachpunkte helfen Ihnen, große Schäden zu unterbinden.
Wir, als geprüfte
Brandschutzbeauftragte
unterstützen Sie vollumfänglich!
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrem
Unternehmen zwecks Brandschutzbegehung
Bei
einer Brandschutzbegehung werden unter anderem folgende Punkte durch uns
geprüft:
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Kennzeichnung
Feuerlöscheinrichtungen
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Kennzeichnung
Feuermeldeeinrichtungen
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Kennzeichnung
Fluchtwege
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Sind
alle Feuerlöscher vorhanden
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Feuerlöscher
gut zugänglich
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Hinweise
auf Rauchverbot
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Hinweise
Verhalten im Brandfall
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Wann
wurde die letzte Brandschutzunterweisung durchgeführt
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Werden
Räumungsübungen durchgeführt
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Kennzeichnung
brennbarer Flüssigkeiten + Lagerung
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Lagerung
Druckgasflaschen
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Tagesbedarf
an brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz
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Flucht
& Rettungswege gut erkennbar
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Notausgänge
von innen und außen nicht verstellt
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Brandschutztüren
offen oder verkeilt
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Überprüfung
der Küchen / Teekocher
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Feststellanlagen
Wofür benötigt ein
Unternehmen wie Sie eine(n) Brandschutzbeauftragte(n)?
Die
Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine
Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Angestellten. Der
Unternehmer trägt zugegeben die Verantwortung für die Erfüllung solcher
Aufgaben in seinem Betrieb. Die Verkaufsstättenverordnung sowohl als auch die Industriebaurichtlinie
fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen.
Des Weiteren kann es ebenso in weiteren Bereichen vernünftig sein, zur Unterstützung
des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Der Arbeitgeber hat
entsprechend der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten ebenso der Zahl der Beschäftigten
die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung
der Beschäftigten nötig sind.
Muster-Industriebaurichtlinie
Betreiber
von Industriegebäuden mit Bruttogrundfläche ab 5.000 Quadratmetern müssen
einen geeigneten Brandschutzbeauftragten benennen. Der oder die
Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der genehmigten
Vorschriften sicherzustellen, Brandschutzkonzepte und daraus resultierende
betriebliche Brandschutzanforderungen zu überwachen, und festgestellte Mängel
aufzuzeigen. Brandschutzbeauftragte müssen schriftlich benannt werden.
Muster-Verkaufsstätten-
Verordnung
Diese
Pflicht gilt für Verkaufsstellen mit einer Gesamtfläche von mehr als 2.000
Quadratmetern. Der Betreiber der Verkaufsstelle verfügt über einen
Brandschutzbeauftragten und Verkaufsstellen mit einer Gesamtverkaufsraumfläche
von mehr als 15.000 Quadratmetern, müssen ein sogenanntes
Selbstrettungspersonal bzw. Selbsthilfekräfte benennen. Der Unternehmer hat für
die Ausbildung dieser Kräfte im Einvernehmen mit der für den Brandschutz
akkreditierten Stelle zu sorgen. Brandschutzbeauftragte Personen müssen
schriftlich festgelegt werden. Der Name des Brandschutzbeauftragten ist der für
den Brandschutz zuständigen Stelle auf Abfrage mitzuteilen.